Kurzfassung
Die Zuschüsse dienen der allgemeinen und fachbezogenen Betreuung ausländischer Studierender, Promovierender sowie Lehrender und Forschender an deutschen Hochschulen. Ziel ist es, internationale Hochschulangehörige in Studium, Hochschule und Hochschulort zu integrieren, sie fachlich zu begleiten, über Deutschland zu informieren und den interkulturellen Austausch zu fördern.
Gefördert werden insbesondere Einführungs-, Fach-, Deutschland- und Länderkundeveranstaltungen, Exkursionen, Betreuungsmaßnahmen durch studentische Hilfskräfte. Die Mittel unterliegen den Vorgaben des Landeshaushaltsrechts.
Die Förderung unterstützt deutsche Hochschulen bei der fachlichen, sozialen und kulturellen Betreuung internationaler Studierender und Wissenschaftler.
Volltext
Was wird gefördert?
Ziel der Förderung ist es, ausländische Hochschulangehörige in die fachlichen, organisatorischen und sozialen Rahmenbedingungen des Studiums und des Hochschulortes einzuführen, sie während des Studiums fachbezogen zu betreuen, über Deutschland zu informieren und den Kontakt zur Hochschule sowie zur deutschen Gesellschaft zu fördern. Darüber hinaus sollen Kenntnisse über die Herkunftsländer der internationalen Studierenden vermittelt, der interkulturelle Dialog gestärkt und die spätere Rückkehr in die Heimatländer unterstützt werden.
Gefördert werden insbesondere:
- Einführungsveranstaltungen zur Orientierung im Studium und am Hochschulort,
- fachbezogene Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Fakultäten und Fachbereichen,
- deutschland- und länderkundliche Veranstaltungen zur kulturellen und gesellschaftlichen Vermittlung,
- reintegrative Maßnahmen zur Vorbereitung der Rückkehr in die Herkunftsländer,
- Exkursionen zur Vertiefung fachlicher und landeskundlicher Kenntnisse,
- Betreuungsmaßnahmen durch studentische Hilfskräfte,
- Informationsmaterialien
Wie wird gefördert?
Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden und nicht für den Lebensunterhalt bestimmt. Ihre Bewirtschaftung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Landeshaushaltsrechts.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn
- die Maßnahme der Betreuung internationaler Hochschulangehöriger dient,
- eine ordnungsgemäße Abrechnung nach Landeshaushaltsrecht erfolgt.
zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern