Förderung: Zuschuss für Schülerzeitungen beantragen

Die Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) unterstützt unter der Schirmherrschaft des Kultusministeriums Mecklenburg-Vorpommern die Schülerzeitungsredaktionen nicht nur bei ihrer Gründung, sondern auch im laufenden Prozess.

Volltext

Was wird gefördert?

Durch bereitgestellte Landesmittel des Kultur- und Wissenschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommerns durch die Landeszentrale für politische Bildung M-V (LpB MV) können Schülerzeitungsredaktionen aller Schulformen aus Mecklenburg-Vorpommern Geld beantragen, die dem Aufbau und der
redaktionellen Arbeit von Schülerzeitungsredaktionen dienen. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen insbesondere bei der Redaktionsorganisation, dem Vertrieb und der Öffentlichkeitsarbeit von Schülerzeitungen in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt werden.

Die Anschubfinanzierung von Schülerzeitungen bzw. Schülerzeitungsredaktionen umfasst

  • technische Ausstattung (Laptop, Tablet, Drucker, Kamera, Aufnahmegerät, Software usw., soweit benötigt)
  • Druckkosten von Schülerzeitungen
  • Kosten für Redaktionssitzungen
  • Kosten für ein Redaktionswochenende für Schülerzeitungen (Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung)
  • Honorare für beratende Journalisten oder Medienpädagogen

Wie wird gefördert?

Die Schülerzeitungsredaktionen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bei der Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) beantragen.

Fristen

Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Antragsformular ist per Briefpost oder per E-Mail an die Bewilligungsstelle zu senden.

zuständige Stelle

Bewilligungsstelle: Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Medienwerkstatt am Institut für neue Medien – Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ)

Friedrichstr. 23
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 2035442
Mobil: 0176 58231443

Webseite: https://ifnm.de/blog/schuelerzeitung/
E-Mail: eigler@ifnm.de