- bei Kleinspenden unter 300 Euro ist keine formelle Bescheinigung erforderlich
- Zuwendungsbestätigung "Spendenquittung" als formelle Bescheinigung kann entweder auf Papier oder digital (maschinell) erstellt werden:
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Voraussetzung für Papierform:
- Verwendung des amtlichen Vordrucks (gibt es online)
- eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person
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Voraussetzung für die maschinelle Erstellung ohne eigenhändige Unterschrift:
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Anzeige beim zuständigen Finanzamt des Zuwendungsempfängers mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
- maschinelle Zuwendungsbestätigung entspricht dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck
- die Zuwendungsbestätigung enthält die Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
- rechtsverbindliche Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannte Unterschrift eingeblendet
- Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
- Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
- Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
- Achtung: Für Sach- und Aufwandsspenden gilt die Regelung zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen nicht.
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Anzeige beim zuständigen Finanzamt des Zuwendungsempfängers mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
Volltext
Falls Sie Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder einer anderen Einrichtung eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können diese Körperschaften eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn sie dazu berechtigt sind und die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist.
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Zuwendungsbestätigungen“ finden Sie auf der Internetseite des Steuerportals M-V.
Voraussetzungen
Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:
- Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
- maschinelle Zuwendungsbestätigung entspricht dem amtlichen Vordruck
- entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
- Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
- Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
- Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
- Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
Verfahrensablauf
Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.
Für die analoge Erstellung:
- Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
- Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
- Fertigen Sie dann eine Kopie für Ihre Aufbewahrungspflicht an.
- Schließlich können Sie dem Spender die Zuwendungsbestätigung dann physisch (z.B. per Brief) versenden.
- Sofern das maschinelle Verfahren beim zuständigen Finanzamt angezeigt wurde und die gescannte Papierzuwendungsbestätigung in einem schreibgeschützten Format vorliegt, kann diese auch per E-Mail verschickt werden.
Für die maschinelle Erstellung:
- Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
- Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
- Versenden Sie abschließend die Bescheinigung physisch oder auch per E-Mail.
Zusätzlicher Übermittlungsweg einer Zuwendungsbestätigung:
- Es besteht zudem die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörde nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gem. § 50 Abs. 2 EStDV.
zuständige Stelle
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt