Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen

Für die Benutzungen von Wäldern benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:

  • Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
  • Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
  • das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
  • das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
  • Sportveranstaltungen
  • sonstige Formen

Gebühren

Gebühr: 80,00 EUR
Vorkasse: nein
für die Genehmigung zum Zelten

Gebühr: 150,00 EUR
Vorkasse: nein
für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen

zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Webseite: Landesforst MV
E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de