Für die Benutzungen von Wäldern benötigen Sie eine Genehmigung.
Volltext
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:
- Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
- Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
- das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
- das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
- Sportveranstaltungen
- sonstige Formen
Gebühren
Gebühr: 80,00 EUR
Vorkasse: nein
für die Genehmigung zum Zelten
Gebühr: 150,00 EUR
Vorkasse: nein
für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen
Handlungsgrundlage(n)
zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt