Wald: Ausnahmegenehmigung zum Feuermachen im Wald oder am Waldrand beantragen

Das verbotene Feuermachens im oder am Wald können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Webseite: Landesforst MV
E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de