Das verbotene Feuermachens im oder am Wald können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Das verbotene Feuermachens im oder am Wald können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt
Webseite:
Landesforst MV
E-Mail:
zentrale@lfoa-mv.de