Wald: Feuermachen im oder am Wald für bestimmte Maßnahmen vorher anmelden

Das Feuermachens im oder am Wald müssen Sie für bestimmte Maßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde Ankündigen.

zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Webseite: Landesforst MV
E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de