Das Feuermachens im oder am Wald müssen Sie für bestimmte Maßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde Ankündigen.
zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Das Feuermachens im oder am Wald müssen Sie für bestimmte Maßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde Ankündigen.
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt
Webseite:
Landesforst MV
E-Mail:
zentrale@lfoa-mv.de