- Schülerpraktikumsprämie beantragen
- Zielgruppe: Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen oder Schulabgänger, in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule ohne abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und ohne Studienplatzzusage
- Teilnahme von Schülern an Praktika in einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in den Schulferien im Land Mecklenburg-Vorpommern
- fünf zusammenhängende Anwesenheitstage
- tägliche Praktikumszeit mindestens sechs Stunden zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten
- pro Jahr für maximal drei Wochen
- Handwerksbetrieb muss in der Handwerksrolle eingetragen, ausbildungsberechtigt sein und tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet haben
- wochenweise bei verschiedenen Betrieben oder in einem Handwerksbetrieb
- Schülerpraktikumsprämie beträgt 120,00 EUR pro Praktikumswoche
- zuständig: Handwerkskammer Schwerin oder Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie mindestens 15 Jahre sind und sich in den Schulferien für ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie in Höhe von 120,00 EUR pro Woche erhalten.
Volltext
Was wird gefördert?
Sie erhalten die Schülerpraktikumsprämie in Höhe von 120,00 EUR pro Woche für ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in den Schulferien.
Wer wird gefördert?
Sie erhalten die Schülerpraktikumsprämie, wenn Sie
- mindestens 15 Jahre alt sind,
- ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
- an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen oder
- als Schulabgänger, in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule ohne abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und ohne Studienplatzzusage.
Wie wird gefördert?
Sie beantragen die Schülerpraktikumsprämie vor Beginn des Praktikums selbst und registrieren sich dazu in der Regel 14 Tage vor dem Praktikum auf der Internetseite der Handwerkskammer und reichen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides den Praktikumsvertrag bei der Handwerkskammer ein. Die Schülerpraktikumsprämie wird nach dem Praktikum gezahlt, wenn Sie einen Anwesenheitsnachweis und den Befragungsbogen bei der Handwerkskammer eingereicht haben.
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 15 Jahre alt sein,
- ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
- an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen oder
- ein Schulabgänger in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule ohne abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und ohne Studienplatzzusage sein.
Der Handwerksbetrieb muss seinen Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet haben.
Sie müssen mit dem Handwerksbetrieb einen Praktikumsvertrag (gemäß Muster der Handwerkskammer) abschließen.
Verfahrensablauf
- Sie suchen sich einen geeigneten Handwerksbetrieb.
- Sie beantragen die Schülerpraktikumsprämie vor Beginn des Praktikums bei der Handwerkskammer und registrieren sich dazu in der Regel 14 Tage vor dem Praktikum auf der Internetseite der Handwerkskammer.
- Sie schließen mit dem Handwerksbetrieb einen von beiden Seiten unterzeichneten Praktikumsvertrag ab und reichen diesen bei der Handwerkskammer ein. Bei Minderjährigen ist eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
- Sie reichen nach Erbringung des Praktikums den Anwesenheitsnachweis und den Befragungsbogen zum Schülerferienpraktikum bei der Handwerkskammer ein (spätestens innerhalb eines Monats nach Ende des Praktikums, per Post oder E-Mail).
Formulare
Hauptantrag:
- Antrag bei der Handwerkskammer (digitales Formular)
Nachweise:
- Praktikumsvertrag (PDF oder Original)
- Anwesenheitsnachweis (PDF oder Original)
- Feedbackbogen (PDF oder Original)
weiterführende Informationen
-
Online-Formulare:
- Antragsformular,
- Anwesenheitsnachweis,
- Feedbackbogen,
- Praktikumsvertrag
- Antragsstellung bei den Handwerkskammern
Hinweise (Besonderheiten)
Für einzelne Tage der Nichtteilnahme am Praktikum (z. B. wegen Krankheit) oder bei Unterschreitung der vorgeschriebenen täglichen Mindestpraktikumszeit wird die Prämie anteilig gekürzt.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
zuständige Stelle
Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern