Förderung: Promotionsstipendium für den wissenschaftlichen Nachwuchs beantragen

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Talente junger Wissenschaftlerinnen und junger Wissenschaftler durch die Vergabe von Promotionsstipendien über die Hochschulen des Landes (Förderdauer 3 Jahre).

Volltext

Was wird gefördert?

Die Förderung dient:

  • dem erfolgreichen Promotionsabschluss,
  • der qualifizierten Promotionsvorbereitung und -planung,
  • der Durchführung und Auswertung der notwendigen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten,
  • der Durchführung und Auswertung der notwendigen künstlerischen Arbeiten. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Hochschulabsolventen. 

Wie wird gefördert?

Stipendium-Regelsatz für wissenschaftliche Nachwuchskräfte: 1.500,00 EUR monatlich

Familienzuschläge:

  • 150,00 EUR für das erste Kind monatlich und
  • 100,00 EUR für jedes weitere Kind

Fristen

Voraussetzungen

Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer

  • ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
  • weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist,
  • zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und eine wissenschaftliche Betreuung vereinbart ist und
  • ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt, oder
  • ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.

Bei der Feststellung der besonderen Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen auch wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse berücksichtigt werden, die die Bewerber in oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben haben. Liegen qualifizierte Anträge von Fachhochschulabsolventen vor, so sind diese mit mindestens einem Stipendium zu berücksichtigen.

Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen der Fächer Architektur und Nautik/ Seeverkehr können im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Universität bzw. an einer Hochschule mit Promotionsrecht außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Zusätzlich zu den o.g. festgelegten Fördervoraussetzungen ist nachzuweisen, dass der Hochschulabschluss in Mecklenburg-Vorpommern erworben wurde.  

    Verfahrensablauf

    Nach entsprechenden Ausschreibungen an den Hochschulen reichen die Graduierten jeweils zum Sommer- und Wintersemester Anträge bei den jeweiligen Hochschulen ein. Diese werden geprüft und unter Beteiligung der jeweiligen Fachbereiche erfolgt nach einem Punktesystem ein Ranking in der Vergabekommission. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den verfügbaren finanziellen Mitteln. Es können daher nur die herausragendsten Antragsteller positiv beschieden werden.

    Die Entscheidungen der Vergabekommissionen unterliegen der Rechtsaufsicht des Kultusministeriums in Mecklenburg-Vorpommern.

    Ausschreibungen zu Promotionsvorhaben an den Universitäten stehen auf folgenden Internetseiten .

    Formulare

    weiterführende Informationen

    Nachhaltigkeit der Förderung

    • erfolgreicher Promotionsabschluss

    Hinweise (Besonderheiten)

    zuständige Stelle

    Die Förderung erfolgt durch die entsprechenden Hochschulen.

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    Zuständige Stellen und Formulare

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    Adresse:
    Hochschule für Musik und Theater Rostock

    Beim St.-Katharinenstift 8
    18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

    Telefon: 0381 5108-0

    Webseite: https://www.hmt-rostock.de/

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    Adresse:
    Universität Greifswald

    Domstraße 11
    17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

    Telefon: +49 3834 420-0

    Webseite: Universität Greifswald

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    Adresse:
    Universität Rostock

    Universitätsplatz 1
    18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

    Telefon: +49 381 498-1000

    Webseite: Universität Rostock
    E-Mail: pressestelle@uni-rostock.de