Sobald Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist oder in diese einleitet, wird eine Abwassergebühr erhoben. Die Gebührenpflicht wird in der örtlich zuständigen Abwassergebührensatzung geregelt.
Volltext
Wer Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigt ist und an eine öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist oder in diese einleitet, ist zur Abwassergebühr verpflichtet.
Die konkreten Gebühren ergeben sich aus der örtlich zuständigen Abwassergebührensatzung, die in einer öffentlich Sitzung durch die jeweilige Stadtvertretung, Gemeindevertretung oder Verbandsversammlung beschlossen wurde.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung Ihres Zweckverbands, Stadt oder Gemeinde.
zuständige Stelle
Zweckverbände, Städte oder Gemeinden.