Parken: Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge beantragen

Kurzfassung

  • gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen oder E-Plakette
  • zuständig: einige Städte und Gemeinden; freiwillige Leistung

Einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bieten gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen oder E-Plakette an.

Volltext

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt. 

zuständige Stelle

Städte und Gemeinden.

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