Kurzfassung
- gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen oder E-Plakette
- zuständig: einige Städte und Gemeinden; freiwillige Leistung
Einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bieten gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für E-Autos mit E-Kennzeichen oder E-Plakette an.
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt.
zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.