Kurzfassung
- Förderung: Zuschuss zur Marketing- und Imagekampagne „Besser ein Meister“ beantragen
- Zuschuss nur für Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern
- Unterstützung der Marketing- und Imagekampagne
Die Marketing- und Imagekampagne „Besser ein Meister“ ist eine Kampagne, die von den Handwerkskammern M-V durchgeführt wird. Ziel ist, den Meistertitel als Premiummarke zu positionieren, um für das Berufsbild und die Karrierechancen im Handwerk zu werben.
Volltext
Was wird gefördert?
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die „Handwerkskampagne“ als eine Marketing- und Imagekampagne zur Positionierung des Handwerks und des Meister-Titels als Premium-Marke in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip. Es werden anteilige Personalkosten gefördert.
Gebühren
Handlungsgrundlage(n)
- Leitfaden zur Förderung der "Handwerkskampagne M-V" (Fördergrundsätze)
Fristen
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag der Handwerkskammern M-V
- Arbeitsvertrag der projektausführenden Person
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Qualität des Antrags.
Voraussetzungen
Gefördert werden Einzelprojekte der Kampagne, die den Pflichtaufgaben nach § 91 Handwerksordnung nicht zuzuordnen sind.
Die Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.
Verfahrensablauf
Die Handwerkskammern M-V stellen einen formlosen Antrag an die Bewilligungsbehörde. Der Antrag gilt mit Eingang bei der Bewilligungsbehörde als gestellt.
Rechtsbehelf
Klage
zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern