Kurzfassung
- Im Rahmen der „Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern“ werden innovative Ansätze und Maßnahmen zur Gewinnung von Investoren sowie zur Vermarktung des Landes als Wirtschafts- und Industriestandort umgesetzt.
- Gefördert werden vorzugsweise Akteure der Wirtschaftsförderung, wie regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch: Unternehmen, Vereine, Verbände sowie Kammern in Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Ein Vorgespräch mit der bewilligenden Stelle ist vor Antragsstellung verpflichtend.
- zuständige Behörde: Referat 220, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen der „Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern“ werden innovative Ansätze und Maßnahmen gefördert, die zur Bewerbung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschafts-, Industrie- und Energiestandort sowie für die Gewinnung von Investoren beitragen.
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen, die
• den Wirtschaftsstandort Standort Mecklenburg-Vorpommern überregional oder international präsentieren,
• der direkten oder indirekten Investorenansprache dienen,
• die Wahrnehmbarkeit einzelner Branchen nach außen stärken,
• der Darstellung oder der Stärkung des Standortes dienen,
• zur gezielten Vermarktung von Gewerbeflächen oder Investitionsstandorten beitragen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden vorzugsweise Akteure der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung kann zwischen 10 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen (in Ausnahmefällen wird auch ein Vertrag abgeschlossen).
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Gebühren
Fristen
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Vorhabensbeschreibung
- Ausgabe- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend.
Verfahrensablauf
Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend. Hierin ist die geplante Maßnahme darzustellen sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens und die geplante Finanzierung zu erläutern. Nach Antragseingang wird über eine Bezuschussung entschieden (Zuwendungsbescheid; in Ausnahmefällen auch Vertrag).
weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Klage
zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern