Förderung: Zuschuss für innovative Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beantragen

Kurzfassung

  • Einführung und Förderung von innovativen Maßnahmen im ÖPNV
  • Förderung von zukunftsweisenden Neuerungen in der öffentlichen Mobilität
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung neuer Ideen im Bereich des ÖPNV
  • Zuständige Behörde: Wirtschaftsministerium MV

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert neue Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch attraktiver gestalten.

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen von Verkehrsunternehmen des sonstigen ÖPNV, die zukunftsweisend auf die Mobilität von morgen abzielen. Dabei werden Maßnahmen gefördert, die im Interesse der Fahrgäste die Nutzung des ÖPNV attraktiver ausgestalten und damit mittelfristig zu einer höheren Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger führen.

Wer wird gefördert?

Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV sowie die von ihnen mit der Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen.

Gebühren

Fristen

erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Begründung der Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der eingereichten Unterlagen sowie der Nachvollziehbarkeit der Leistungsbegründung ab.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag ist mit Begründung der Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Innovativität der Maßnahme für den ÖPNV.
  • Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verfügbarkeit richtet sich nach den Finanzmitteln gemäß Haushaltsplan.

Rechtsbehelf

Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Referat V 620 - Eisenbahn und Öffentlicher Personennahverkehr

Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt