Kurzfassung
- Förderung für Projekte zur Vernetzung von Studieren-den und Unternehmen
- Ziel: Unterstützung der Fachkräftesicherung in M-V
- Für Organisationen mit Sitz in M-V
- Projekt muss Kontakte zwischen Studierenden und Unternehmen herstellen
- Vorab Einreichen einer Projektidee und Bewertung durch den Regionalbeirat erforderlich
- Bewilligung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) setzt positives Votum des zuständigen Regionalbeirates voraus
- Bewilligungsbehörde: LAGuS
- Fachaufsicht: Referat für Regionale Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung mit den Geschäftsstellenleitenden der Regionalbeiräte, WM M-V
Wenn Sie Projekte umsetzen möchten, die Studierende mit Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vernetzen, können Sie dafür eine Förderung beantragen.
Volltext
Was wird gefördert?
- Mit der Förderung „Studierende für Unternehmen in M-V gewinnen“ werden Projekte unterstützt, die Studierende mit Unternehmen im Land zusammenbringen.
- Ziel ist es, frühzeitig Kontakte zwischen Studierenden und Unternehmen herzustellen und so zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Wer wird gefördert?
- Gefördert werden Vorhaben, die Veranstaltungen, Begegnungsformate und andere Aktivitäten organisieren.
- Dabei sollen Studierende und Unternehmen direkt miteinander in Kontakt treten können.
- Die Förderung richtet sich an geeignete Organisationen / Träger / Hochschulen, mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, welche entsprechende Projekte planen und durchführen wollen.
- Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF Plus Programms 2021-2027 Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Zuwendung erfolgt als Gesamtaufwandspauschale je Projekt und setzt sich aus einem Teilbetrag für die direkten Personalkosten (Berücksichtigung von 50 % der als plausibel anerkannten Personalkostenpauschale) sowie einem Teilbetrag für die Sachausgaben (Berücksichtigung von 90 % der als plausibel anerkannten Sachausgaben) zusammen.
- Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuwendung.
- Die Projektlaufzeit beträgt maximal ein Jahr und kann nach einem erfolgreichen ersten Projektjahr mit einem neuen Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Gebühren
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Die Projektideen sind spätestens 8 Wochen vor der nächsten Regionalbeiratssitzung einzureichen.
erforderliche Unterlagen
- rechtsverbindlich unterzeichnete Vorhabenbeschreibung
- Vorhabenplanplan
- Haushaltsplanentwurf/Finanzierungsplan mit Begründung der Kostenkalkulation
- Aufgabenbeschreibungen für die Projektmitarbeitenden
- Erklärung zur beabsichtigten Anzahl der einzubindenden Unternehmen und Studierenden
- ggf. Drittmittelnachweise
Bearbeitungsdauer
mehrere Wochen bis wenige Monate (abhängig von den Sitzungsterminen der Regionalbeiräte, Bearbeitungszeit, Vollständigkeit der Unterlagen, Projektstart)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Sitz in M-V.
- Sie sind eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts.
- Ihr Projekt bringt Studierende und Unternehmen konkret zusammen.
- Sie binden mindestens 30 Unternehmen sowie 100 Studierende pro Jahr ein.
- Sie erhalten vor Antragstellung ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates.
Verfahrensablauf
Vorverfahren:
- Sie können sich bei der Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Regionalbeirates zu Ihrer Projektidee beraten lassen.
- Die Projektidee reichen Sie anschließend per E-Mail und per Post sowohl beim Wirtschaftsministerium MV als auch bei der Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Regionalbeirates ein. Die Projektideen sind spätestens 8 Wochen vor der nächsten Regionalbeiratssitzung einzureichen. Die Sitzungstermine befinden sich auf Webseite des jeweiligen Regionalbeirates.
- Die Projektidee wird dem Regionalbeirat zur Bewertung/Votierung vorgelegt.
- Wenn Ihr Projekt ein positives Votum vom Regionalbeirat erhält, werden Sie von der Geschäftsstelle aufgefordert, einen formellen Antrag (inkl. aller notwendigen Anlagen) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Bewilligungsverfahren:
- Das LAGuS als Bewilligungsbehörde prüft Ihren formellen Antrag und entscheidet über die Förderung.
-
Sie erhalten einen vorläufigen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die Zuwendungshöhe wird zunächst vorläufig festgesetzt. Grundlage sind die beantragten und als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen im Rahmen einer Gesamtaufwandspauschale.
- Die endgültige Festlegung der Zuwendungshöhe erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine nicht vollständige Zielerreichung führt zu einer vollständigen Rückforderung.
weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Widerspruch
zuständige Stelle
Für die Durchführung des:
- Vorverfahrens klicken Sie auf "Weiter zum Regionalbeirat" oder "Weiter zum Wirtschaftsministerium"
- Bewilligungsverfahrens klicken Sie auf "Weiter zum LAGuS"