Förderung: Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen

Kurzfassung

  • Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation - Zuwendung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen
  • Gewährung von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliche Vorhaben und Verbundvorhaben)
  • Zuwendungen können gewährt werden für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien der industriellen Forschung der experimentelle Entwicklung.
  • Zuwendungsempfänger können sein: kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen, große Unternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen oder mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
  • zuständige Stelle: TBI Technologie-Beratungs- Institut GmbH

Sie können eine Förderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte beantragen, wenn Ihr Vorhaben wirtschaftliches Potential hat und zur Wertschöpfung sowie zur Beschäftigung beiträgt. Sie können Zuschüsse für Personal und Sachkosten allein oder im Verbund erhalten.

Volltext

Was wird gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Wer wird gefördert?

  • Kleine, mittlere Unternehmen und große Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben, sowie Forschungseinrichtungen aus MV. 
  • Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung Förderanträge stellen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
  • Die Ergebnisse des Vorhabens müssen zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Gebühren

Fristen

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die grundsätzlich über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.

Die Ergebnisse des Vorhabens müssen, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Die Finanzierung des Eigenanteils muss gesichert sein. Vor Beginn des Vorhabens muss ein Antrag gestellt werden, sodass die Durchführung des Vorhabens einen Anreizeffekt aufweist.
Vorbereitende Arbeiten sind nicht zuwendungsfähig ebenso wenig wie Anträge, deren Zuwendungssumme 15.000 Euro nicht überschreitet.

Weitere programmspezifische Voraussetzungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Anträge zur Förderung können  bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH eingereicht werden. Hier erfolgt die weitere Bearbeitung.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (den Zuwendungsbescheid) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. 

zuständige Stelle

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Technologie-Beratungs-Institut GmbH (TBI)

Hagenower Str. 73
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: +49 385 3993-165

Webseite: Webseite TBI M-V
E-Mail: info@tbi-mv.de