Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.
Volltext
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann auf Antrag eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert werden.
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Gebühren
1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
zuständige Stelle
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern