Kurzfassung
Typengenehmigungen für bauliche Anlagen mit bestimmtem System können um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen mit einem bestimmten System zur Errichtung an mehreren Stellen haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.
Volltext
Eine Typengenehmigung für bauliche Anlagen, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens), kann verlängert werden.
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Gebühren
1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
zuständige Stelle
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern