Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

Volltext

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

Geotope sind oft besonders markante Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Biotoptypen bzw. Geotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:

Biotope:

  • naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
  • naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
  • Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken.

Geotope:

  • Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
  • Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
  • offene Binnendünen und Kliffranddünen,
  • Kliffs und Haken.

Gebühren

Fristen

keine

erforderliche Unterlagen

alle Unterlagen bzw. Nachweise, die eine Ausnahme vom Biotop- bzw. Geotopschutz rechtfertigen

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Verfahrens

Voraussetzungen

Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom gesetzlichen Schutz zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Nähere Regelungen finden sich in den aufgeführten Gesetzen bzw. können im Einzelfall bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.

Verfahrensablauf

formloses Antragsverfahren

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

weiterführende Informationen

Informationen zu geschützten Biotopen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörden

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörden

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 44.30 - Naturschutz

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen
E-Mail: FG44.30@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 15:00 Uhr

Die. 09:00 - 15:00 Uhr

Mi. 09:00 - 15:00 Uhr

Do. 09:00 - 15:00 Uhr

Fr. 09:00 - 15:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.