Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen

  • geduldete Drittstaatsangehörige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
  • eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein
    • qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
      • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf
      • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit
    • erfolgreiches Hochschulstudium in Deutschland
    • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet
    • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet
  • Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten möglich
  • weitere Voraussetzungen:
    • konkretes Arbeitsplatzangebot oder Vertrag
    • Bundesagentur für Arbeit hat zugestimmt
  • Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind

Sie haben eine Duldung und möchten in einem Beruf arbeiten, der Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Hierfür haben Sie entweder

  • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
    • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
    • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
  • ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
  • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
  • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.

Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
  • die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie erfüllen die Passpflicht.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
  • Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
  • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten

Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD35@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.