Kinderschutz Koordinierung

  • Verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
  • Information zum Angebots- und Aufgabenspektrum
  • Klärung der Angebotsgestaltung und -entwicklung
  • Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz
  • Zuständigkeit örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Unterstützung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen
  • Nähere Informationen können über die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen abgerufen werden

Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.

Volltext

Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden. Dazu sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei in einem Kooperationsnetzwerk zusammenarbeiten.

Die verbindliche Kooperation der Einrichtungen und Institutionen soll durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) organisiert werden. Ziel ist es, Kindern und Eltern möglichst frühzeitig geeignete Angebote zur Verfügung zu stellen, um ihre Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu verbessern.

Die Sicherstellung von Netzwerken Frühe Hilfen wird durch einen Fonds des BMFSFJ (Bundesstiftung Frühe Hilfen) finanziell unterstützt.

Voraussetzungen

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zum Fonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 KKG.

zuständige Stelle

Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst 24 - Sozialpädagogischer Dienst

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: zur Webseite
E-Mail: FD24@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.