Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

  • Schrittweise Einführung einer für Eltern beitragsfreien Kindertagesförderung - seit 2019 keine Beiträge mehr für Geschwisterkinder
  • Seit 2020 komplette Beitragsfreiheit für Eltern: Keine Kita-Beiträge für mehr für Krippe, Hort, Kindergarten (Betreuung bis zu 10 Stunden täglich)
  • Ausgenommen sind Kosten für Verpflegung

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.

Volltext

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb hat sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung eingesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern ist somit das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - d.h. in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich.

Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.

zuständige Stelle

Die jeweiligen  Jugendämter in den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten sind erste Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen - vor allem wenn es um persönliche Anliegen geht.

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Zuständige Stellen und Formulare

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