Kurzfassung
- Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen
- Bodenrichtwerte online einsehen
- Auszug im GeoShop der zuständigen Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) online bestellen.
- eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte über Internetportale (z.B. BORIS-D) ist kostenfrei.
- Schriftliche Auskünfte:
- Grundgebühr je Auskunft: 30 €
- Zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4 €
- Standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte, beispielsweise für Bauflächen: Je Grundstück: 10 €
- Bereitstellung von amtlichen Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses: von 34 € bis 250 €
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Volltext
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Gebühren
Kostenlos:
- Einfache mündliche Auskünfte,
- eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: nein
je Grundstück für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (beispielsweise für Bauflächen) (Tarifstelle 4.1)
Gebühr: 200,00 EUR
Vorkasse: nein
für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen, z.B. auf Datenträger, Austauschverzeichnis in Standardformaten (z.B. Shape) je Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses und Jahrgang (Tarifstelle 4.3.1)
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Bearbeitungsdauer
- Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
- Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse