Fahrerkarte beantragen

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben.

Volltext

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

  • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Gebühren

Fristen

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens einen Monat vor Ablauf, jedoch spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.

erforderliche Unterlagen

  • EU-Kartenführerschein (bei Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis) oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-/EWR-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • Biometrisches Lichtbild

Bearbeitungsdauer

3 Werktage; bei zusätzlicher Beantragung des EU-Führerscheins 2 Wochen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung der Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache bei der Behörde erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben, die Schreibweise der persönlichen Daten und des Inhalts.

Dem Antrag sind die jeweils erforderlichen Unterlagen und die Fahrerkarte beizufügen. Vor Ablauf ihrer Gültigkeit stellt die zuständige Behörde dem Antragsteller eine neue Karte aus.

Bis zum Erhalt seiner neuen Fahrerkarte muss der Fahrer zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug ausdrucken und in den Ausdruck die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der bisherigen Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen, sowie seine Lenkzeiten, die Zeiten für andere Arbeiten und seine Bereitschaftszeit eintragen, und am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Zeiten ausdrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten vermerken, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, und auf diesem Dokument die Angaben eintragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der bisherigen Fahrerkarte oder des Führerscheins), und seine Unterschrift anbringen.

Der Fahrer kann seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu seinem Standort erforderlich ist, sofern der Fahrer nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind für die Erteilung einer Fahrerkarte die Landräte und kreisfreien Städte zuständig.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Führerscheinbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: Fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115. 

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise

Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk, Stadt

Telefon: 03973 20750
Telefax: 03973 207519

Webseite: https://vermessung-pasewalk.de/
E-Mail: zeise@vermessung-zeise.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich

Schonenfahrerstr. 7
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 80137-0
Telefax: 0381 80137-22

Webseite: https://vermessung-sperlich.de/
E-Mail: kontakt@vermessung-sperlich.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm

Bülower Straße 24
19217 Rehna, Stadt

Telefon: 038872 603-25
Telefon: 038872 603-27
Telefax: 038872 603-64

E-Mail: info@geo-land-mv.de

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Adresse:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp

Straße der Einheit 7
17309 Jatznick

Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422

Webseite: https://www.haff-vermessung.de/
E-Mail: service@haff-vermessung.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky

Marienstraße 22-24
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Telefon: 03834 57520
Telefax: 03834 575252

Webseite: https://www.vermessung-sankowsky.de/
E-Mail: oebvi.sankowsky@t-online.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius

Heinrich-Heine-Straße 39
17139 Malchin, Stadt

Telefon: 03994 633363
Telefax: 03994 632418

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: moebius@stmoebius.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek

Paulshöher Weg 3
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 591670
Telefax: 0385 5916711

Webseite: https://www.vb-gajek.de/
E-Mail: info@vb-gajek.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs

Altes Gutshaus 2
23968 Gramkow

Telefon: 038428 631302
Telefax: 038428 636788

E-Mail: info@ivb-vermessung.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle

Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 776710
Telefax: 0381 7767119

Webseite: https://hansch-bernau.de/
E-Mail: info@hansch-bernau.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh

Lange Str. 50
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03821 390262
Telefax: 03821 390263

Webseite: https://www.vermessung-zeh.de/
E-Mail: info@vermessung-zeh.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius

Rostocker Str. 14a
18069 Lambrechtshagen

Telefon: 0381 776-490

Webseite: https://www.vermessung-moebius.de/
E-Mail: info@vermessung-moebius.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher

Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 267-008
Telefax: 03871 267-009

Webseite: https://www.vermessung-hiltscher.de/
E-Mail: vbhiltscher@t-online.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert

Langer Steinschlag 7
23936 Grevesmühlen, Stadt

Telefon: 03881 7860-0
Telefax: 03881 7860-40

Webseite: https://www.vermessung-schubert.de/
E-Mail: info@vermessung-schubert.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

Webseite: https://www.golnik.de
E-Mail: info@golnik.de

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Adresse:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy

Am Anger 8
17039 Zirzow

Telefon: 0395 5443477
Telefax: 0395 5443479

Webseite: https://www.vermessung-neubrandenburg.de/
E-Mail: torsten.sy@t-online.de