Förderung der Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beantragen

Kurzfassung

  • Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
  • Ferienmaßnahmen

Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Ferienmaßnahmen

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.

Fristen

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Abteilung LAGuS 2 - Förderangelegenheiten

Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Förderangelegenheiten