Kurzfassung
- Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Ferienmaßnahmen
Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Ferienmaßnahmen
Volltext
Was wird gefördert?
Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
erforderliche Unterlagen
Formulare
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern