Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz beantragen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
  • das Auto darf nicht genutzt werden, bis Ersatzdokument ausgestellt ist
  • Ersatz muss persönlich beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit Versicherung an Eides statt
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Verfahrensablauf

In the event of a false affidavit, penalties may be incurred under Sections 156 and 161 of the Criminal Code and Section 5 of the Road Traffic Act (StVG).

In the case of a false affidavit, penalties may occur in accordance with Sections 156 and 161 of the Criminal Code and Section 5 of the Road Traffic Act (StVG).

Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156 und 161 Strafgesetzbuch und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

local licensing authority

lokalny organ wydający licencje

örtliche Zulassungsbehörde

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Zulassungsbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Telefon: 03831 115
Telefon: 03831 357-1000

E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-vr.de

Öffnungszeiten:
  • Für den Besuch in der Zulassungsbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115 oder über unser Online-Terminvereinbarungssystem.  
  • Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
  • Freitag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.