Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Volltext

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth
E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten :

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner: