Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
  • Darstellender Teil des Katasternachweises
  • maßstäblicher Nachweis aller Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen
  • zusätzliche Angaben, wie Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer, Lagebezeichnungen und Hausnummern von Gebäuden
  • Graphischer Nachweis eines Flurstücks oder Gebäudes für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke
  • Ausgabe mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) bzw. mit den Bodenschätzungsangaben möglich
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
  • Zuständig:

- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Katasterämter)

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes beantragen. 

Volltext

Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

keine

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

Rechtsbehelf

Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 

zuständige Stelle

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Ansprechpunkt

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachgebiet 41.30 - Geodatenzentrum

Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen
E-Mail: FD41@lk-vr.de

Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Behördennummer 115 oder 03831 357-1000.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weitere Formulare: