Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Volltext

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung

Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59969

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat Soziale Entschädigung
E-Mail: soziales.entschaedigungsrecht@lagus.mv-regierung.de

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 – 12:00 Uhr

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr