Bezirksschornsteinfeger Bestellung
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Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.
Volltext
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (geändert durch Art. 1 G. v. 17.07.2017) werden freigewordene oder freiwerdende Bezirke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens besetzt. Das Auswahlverfahren und die Bestellung zum bBSF richtet sich hierbei im Grundsatz nach den §§ 9, 9a und 10 SchfHwG. Dementsprechend hat die jeweils zuständige Behörde freie Bezirke öffentlich auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebenen Bezirke werden veröffentlicht auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises oder hier:
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Voraussetzungen
Gemäß § 9a SchfHwG können Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrer Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden.
Zusätzliche Voraussetzungen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: EUR 458,00
Fristen
Die Fristen können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Formulare
Erforderliche Formulare können der jeweiligen öffentlichen Ausschreibung entnommen werden.
Weiterführende Informationen
Auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
- Landräte der Landkreise
- Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG31.10@lk-vr.de
E-Mail:
jagdbehoerde@lk-vr.de
E-Mail:
waffenbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.