Basiskonto Informationserteilung zu Möglichkeiten bei Ablehnung
Volltext
Wenn Ihr Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt wurde, können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen Ihr Kreditinstitut beantragen.
Grundsätzlich darf eine Bank Ihren Antrag ein Basiskonto nur ablehnen, wenn:
- Sie bereits bei einem anderen Kreditinstitut in Deutschland ein Zahlungskonto haben und nutzen können,
- Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen das Kreditinstitut, einen seiner Mitarbeiter oder seiner Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank sind und diese Ihren Basiskontovertrag gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
- Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass ein Institut die Kontoeröffnung ablehnt.
Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ob die Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Verweigert die Bank die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die Bafin gegenüber dem Kreditinstitut die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags vom betreffenden Kreditinstitut
- Bescheid der Bank über die Ablehnung Ihres Antrags
Voraussetzungen
Ihr Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags wurde vom Kreditinstitut abgelehnt.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Hinweis: Wenn ein Konto für Sie eröffnet wird, können Kontoführungsgebühren anfallen.
Verfahrensablauf
Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihr Kreditinstitut müssen Sie bei der BaFin schriftlich beantragen.
- Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BaFin herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
- Hat die Bank Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
- Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.
Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Antragsaufkommen
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Referat ZRC 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
53117 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 4108-0
Telefax: +49 228 4108-62299
E-Mail:
poststelle@bafin.de