Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) beantragen
Teaser
Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.
Volltext
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für
- natürliche oder juristische Personen und
- rechtsfähige Personengesellschaften.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:
- Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin,
- Betriebssitz,
- das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke,
- Zeitpunkt der Eintragung,
- gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist.
Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Status
Zuständige Stelle
Handwerkskammer in deren Bezirk der Handwerkskammerbetrieb eingetragen ist.
Zuständige Stellen und Formulare
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Telefon: +49 381 4549-0
(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0
(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139
(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169
(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
E-Mail:
info@hwk-omv.de
Webseite:
https://www.hwk-omv.de
- Herr Prof. Glende
E-Mail: u.glende@projekt29.de