Wirtschaftsprüfer/in - Bestellung

Allgemeine Informationen

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend.

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. Wenn zwischen bestandenem Examen und gewünschter Berufsaufnahme mehr als fünf Jahre liegen, müssen Sie gegebenenfalls eine weitere Prüfung machen.

Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem, ihre Mitglieder beruflich zu beraten, bei Streitigkeiten unter Mitgliedern beziehungsweise zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.

Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt.

Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Als Wirtschaftsprüfer dürfen Sie nicht Angestellter bei Buchprüfungsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften oder Rechtsanwaltgesellschaften sein, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter.

Hinweis für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates:  Als Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Berechtigung zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verfügen und die Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung vorlegen. Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission ablegen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer einschließlich der dazugehörigen Erklärung
  • Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
  • Wenn Sie selbständig sind, zusätzlich: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Wenn Sie angestellt sind, zusätzlich: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
  • gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer

Kosten

Für die Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr von 230 Euro zu entrichten.

Des Weiteren sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

Bemerkungen

Das Verfahren kann über Einheitliche Ansprechpartner abgewickelt werden.

Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüferkammer freigegeben am 15.11.2011.