Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Allgemeine Informationen

Im Versicherungsfall erhalten Sie zu Hause Krankenpflege, um zum Beispiel nicht in ein Krankenhaus zu müssen oder um einen Krankenhausaufenthalt abzukürzen. Das Behandlungsziel darf dabei aber nicht gefährdet werden. Die Pflege beinhaltet je nach Bedarf und Verordnung:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hilfe im Haushalt, zum Beispiel zum Einkaufen, Kochen, Reinigen.

Die Unfallversicherung gewährt dabei die Kostenübernahme in angemessener Höhe.

Unfallversicherungsträger sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

  • Ärztliche Verordnung
  • Keine im Haushalt lebende Person kann die Krankenpflege übernehmen
  • Das Ziel der Heilbehandlung wird nicht gefährdet.

Kosten

Je nach Leistung ist die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Verfahrensablauf

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Die Betroffenen müssen eine Durchgangsärztin/ einen Durchgangsarzt aufsuchen. Diese/r ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.

Weiterführende Informationen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte abzusichern.  

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Teaser

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die häusliche Krankenpflege.