Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung

Allgemeine Informationen

Gemäß Weiterbildungsgesetz (WBG - M-V) ist Weiterbildung die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Schule, Hochschule und Beruf mit dem Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen.

Die Weiterbildung umfasst neben der allgemeinen und politischen Weiterbildung auch die berufliche Weiterbildung.

Verfahrensablauf

Anträge zur Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind über die

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Postfach 111117
19053 Schwerin

an das

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin

zu richten.

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung.

Hinweise

Darüber hinaus betreibt und unterhält das Land eine Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern, die umfassende, aktuelle und benutzerfreundliche Informationen zur beruflichen Weiterbildung enthält.

Zuständige Stelle

Die Bundesagentur für Arbeit fördert gemäß SGB III § 81 ff. die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung wird durch den Erhalt eines Bildungsgutscheines dokumentiert. Empfänger von Grundsicherungsleistungen haben ebenfalls die Möglichkeit gemäß SGB II durch die Jobcenter oder die zugelassenen kommunalen Träger gefördert zu werden.

Ansprechpartner für Arbeitslose sind die Agenturen für Arbeit in den jeweiligen Regionen, für Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Jobcenter oder die zugelassenen kommunalen Träger.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Unternehmen. Zuständig hierfür ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.

Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten zu stärken.

Ziel der Förderung ist die Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.

Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung von Beschäftigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.05.2012

Teaser

Die Weiterbildung umfasst neben der allgemeinen und politischen Weiterbildung auch die berufliche Weiterbildung.

Typisierung

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