Gründungszuschuss beantragen

Allgemeine Informationen

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn für Sie keine geeigneten Stellenangebote vorhanden sind und Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.

Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

  • Phase 1: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts plus einer monatlichen Pauschale von EUR 300,00 zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss in Höhe von monatlich EUR 300,00

Der Gründungszuschuss kann nach der Phase 1 für 9 Monate weitergewährt werden. Inwieweit eine erneute Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden.

Sie können zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen. Dabei müssen Sie die selbstständige Tätigkeit jedoch hauptberuflich ausüben. Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. 

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht mehr gefördert werden.

Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung) und

Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
  • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen: 
    • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

  • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
  • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und
  • Angaben dazu, inwiefern die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld nach dem SGBIII.
  • Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
  • Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder Banken.
  • Die Agentur für Arbeit konnte Ihnen keine neue Stelle auf dem Arbeitsmarkt vermitteln.
  • Sie haben das erforderliche Lebensjahr für den Bezug der Regelaltersrente noch nicht vollendet.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
  • Ihr Berater oder Ihre Beraterin bespricht mit Ihnen, welche finanziellen Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
  • Danach muss eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben positiv begutachten. Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Fachkundige Stellen für die Erstellung von Gutachten sind insbesondere:
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Handwerkskammern,
    • Innungen,
    • berufsständische Kammern,
    • Fachverbände oder
    • Kreditinstitute. 
  • Die Arbeitsagentur prüft zusätzlich, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der beabsichtigen selbständigen Tätigkeit erfüllen.
  • Dann stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Die Agentur für Arbeit bewilligt den Gründungszuschuss zunächst für 6 Monate. 
  • Um den verringerten Zuschuss für weitere 9 Monate erhalten zu können, müssen Sie erneut einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben.

Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel zwischen einigen Tagen und 12 Wochen.

Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen. 

Für den Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses gilt die Verjährungsfrist von 4 Jahren.

Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Hinweise

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit bei Ihrer Kranken- und Rentenkasse über Ihre Versicherungspflichten und die Möglichkeiten der Weiterversicherung.

Als Selbständige können Sie auch beantragen, versicherungspflichtig zu werden in der Arbeitslosenversicherung. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

08.10.2018

Teaser

Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten.