Neufeststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung beantragen (Änderungsantrag)

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Sind nach Erteilung des Feststellungsbescheides nach § 152 SGB IX wesentliche Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder ist vergessen worden, im vorherigen Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in einem Neufeststellungsverfahren entschieden werden.

Volltext

Sind nach Erteilung des Feststellungsbescheides nach § 152 SGB IX wesentliche Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder ist vergessen worden, im vorherigen Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in einem Neufeststellungsverfahren entschieden werden. Hierfür ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung Soziales/Versorgungsamt, ein Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag) zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Soweit Sie über die im Antrag aufgeführten Gesundheitsstörungen ärztliche Unterlagen besitzen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei. Originale werden Ihnen nach Auswertung umgehend wieder zurückgesandt. Wenn Sie die kompletten ärztlichen Befunde für alle geltend gemachten Gesundheitsstörungen dem Antrag beifügen können, ist eine schnellere Entscheidung über Ihren Antrag möglich. Entstandene Kosten für selbst eingereichte Unterlagen werden durch das LAGuS nicht erstattet.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an. Für die von Ihnen eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen können Ihnen jedoch Kosten entstehen.

Verfahrensablauf

Der Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag) ist beim zuständigen Dezernat des LAGuS/Versorgungsamt zu stellen. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.12.2018

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung 4, Versorgungsämter in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund

Zuständig ist das Versorgungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung 4, Versorgungsämter in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund