Duchführung von kinder- und jugendärztlichen Untersuchung in Schulen

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Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.

Volltext

Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen, sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen.

Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie im Rahmen inklusiver Beschulung mit Beeinträchtigungen in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung sind jährlich, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Abstand von zwei Jahren zu untersuchen.

Voraussetzungen

voraussichtliche Einschulung oder Besuch der 4. oder 8. Klasse

Verfahrensablauf

Vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Untersuchung selbst wird nach einer einheitlichen Richtlinie vorgenommen. Die Eltern oder ein Elternteil sind bei der Untersuchung dabei. Zur Untersuchung gehören u.a. eine körperliche Untersuchung, die Prüfung des Hör- und Sehvermögens, die Überprüfung des Impfstatus, die Prüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie Tests zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit den Eltern besprochen und ggf. Empfehlungen, z. B. zum Aufsuchen eines Facharztes oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten, gegeben. Die Schule erhält ebenfalls ein Untersuchungsergebnis, soweit dies für schulische Belange erforderlich ist.

Schüler der 4. und 8. Klassen erhalten über die Schulen vor der Untersuchung ebenfalls ein Informationsschreiben für die Eltern und einen Fragebogen. Bei diesen Untersuchungen können die Eltern auf Wunsch anwesend sein. Bei den Untersuchungen sind mindestens eine Messung der Körpergröße und den Körpergewichts durchzuführen sowie eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Blutdruckmessung und eine Überprüfung des Impfstatus. 

Jede Untersuchung ist eine Einzeluntersuchung.

Die Kinder haben an den notwendigen Untersuchungen teilzunehmen und an ihnen mitzuwirken; ihre Eltern haben die Untersuchungen zu ermöglichen.

Eine zusätzliche Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern bereits für Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr (Vorschuluntersuchung) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Die Untersuchungen werden durch das für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständige Gesundheitsamt vorgenommen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 33.20 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: service@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

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Adresse:
Fachgebiet 33.30 - amtsärztlicher Dienst

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD33@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.