Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen

Volltext

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

  • Versicherungsfachliche Grundlagen
  • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge

  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

  • Vorsorge
  • Sach-/Vermögensversicherung

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr für die Prüfung beträgt EUR 230,00.

Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.02.2018

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617

E-Mail: info@rostock.ihk.de
Webseite: https://www.ihk.de/rostock/

Öffnungszeiten:

Montag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag 07:00 - 15:00 Uhr