Gesamtgesellschaftliche Präventionsstrukturen
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Die Vorbeugung von Straftaten ist vor allem auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es dazu ein breit gefächertes Netz an Mitwirkungsmöglichkeiten. Dazu zählen vor allem die vielen Vereine und Initiativen, die sich in ehrenamtlicher Arbeit der Prävention vor Ort verschrieben haben.
In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Kommunale Präventionsräte. Hier werden unter Mitarbeit vieler staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen konkrete Aktivitäten zur Kriminalitätsvorbeugung bürgerschaftlich beraten und umgesetzt. Auch in vielen kleineren Städten, Ämtern und Gemeinden gibt es inzwischen solche Präventionsräte.
Auf Landesebene koordiniert seit 1994 der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die staatlichen und nichtstaatlichen Präventionsaktivitäten. Inzwischen gibt es über 80 Mitgliedsorganisationen. Der LfK gibt Empfehlungen für die Präventionsarbeit vor Ort und berät die Landesregierung. Zudem fördert er durch finanzielle Zuwendungen die Projekte der kommunalen Präventionsräte, von freien Trägern, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern und Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stellen und Formulare
Fachdienst 01 - Büro des Landrates und des Kreistages
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
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