Dokumentierung von Jagdabschüssen
Teaser
Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes Jagdjahr im Vorfeld Abschusspläne für die vorkommenden Schalenwildarten zu erstellen.
Volltext
Durch den Jagdausübungsberechtigten sind im Vorfeld für jedes Jagdjahr Abschusspläne für die Schalenwildarten zu erstellen. Die Abschusspläne werden bei der zuständigen unteren Jagdbehörde zur Genehmigung eingereicht. Hierzu sind die entsprechenden Formblätter zu nutzen.
Die Abschusspläne für Rot- und Damwild werden in der Regel als Gruppenabschussplan innerhalb einer Hegegemeinschaft erstellt. Jagdausübungsberechtigte, die nicht am Gruppenabschuss teilnehmen, müssen einen eigenen Abschussplan erstellen.
Für Schwarzwild muss ein Mindestabschussplan aufgestellt werden. Auch dieser muss durch die untere Jagdbehörde genehmigt werden.
Für Rehwild muss die Abschussplanung der unteren Jagdbehörde nur angezeigt werden und gilt damit als genehmigt.
Auf Grundlage der genehmigten/angezeigten Abschusspläne kann innerhalb des Jagdjahres der Abschuss erfolgen.
Jedes Stück erlegtes Schalenwild und Fallwild (Schalenwild) unterliegt der Kennzeichnungspflicht mit nummerierter Wildmarke und dazugehörigem Wildursprungsschein.
Jedes Stück erlegtes Wild, Fallwild sowie die erlegten Hunde und Katzen müssen zudem innerhalb von einer Woche durch den Jagdausübungsberechtigten in eine Streckenliste eingetragen werden. Hierzu ist das Formblatt „Streckenliste“ zu verwenden.
Die Anzeige der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres hat bis zum 10. April jeden Jahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen. Hierfür ist durch den Jagdausübungsberechtigten das Formblatt „Wildnachweisung“ zu verwenden.
In dem Zeitraum von September bis März eines jeden Jahres hat
- der Jagdausübungsberechtigte der Hegegemeinschaft, in dessen Gebiet sein Jagdbezirk liegt, bis zum 10. des Monats und
- die Hegegemeinschaft der Unteren Jagdbehörde bis zum 20. des Monats die zum Ende des Vormonats auflaufend erreichte Schwarzwildstrecke des Jagdjahres zu melden. Hierfür ist das Formblatt „Schwarzwildmeldung“ zu verwenden.
- Liegt sein Jagdbezirk nicht im Gebiet einer schwarzwildbewirtschaftenden Hegegemeinschaft, hat der Jagdausübungsberechtigte die Schwarzwildstrecke bis zum 10. des Monats direkt der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu melden.
Erforderliche Unterlagen
Verwendung der bereitgestellten Formblätter.
Es ist zwingend darauf zu achten, dass der Jagdbezirk, entsprechend der Bezeichnung im Pachtvertrag, und die örtlich zuständige Hegegemeinschaft benannt werden. Anderenfalls ist eine Zuordnung der Wildnachweisung nicht möglich.
Falls die Meldung gemeinschaftlich für einen Jagdbezirk erfolgt, so ist
- der Name,
- die Anschrift des Sprechers (Obmann) der Pächtergemeinschaft sowie
- die Namen aller Jagdausübungsberechtigten aufzuführen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vor- und Rückseite des Formulars Wildnachweisung ausgefüllt wird, auch wenn kein Abschuss der dort aufgeführten Wildarten erfolgt ist.
Die Wildnachweisung ist vom Verpächter zu unterzeichnen.
Voraussetzungen
fristgerechte Einreichung des Formblätter „Wildnachweisung“ und „Schwarzwildmeldung“
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Verfahrensablauf
- Eingang und Verarbeitung (Erfassung) der Abschusspläne, Genehmigung (Rot-, Dam-, Schwarzwild), Übersendung der genehmigten Abschusspläne durch die untere Jagdbehörde an die Jagdausübungsberechtigten
- Eingang und Verarbeitung (Erfassung) der Wildnachweisungen, Übersendung der Ergebnisse an die oberste Jagdbehörde
Bearbeitungsdauer
Rücksendung der bestätigten Abschusspläne durch die untere Jagdbehörde vor Beginn des neuen Jagdjahres (01.04.)
Fristen
Die Anzeige der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres hat bis zum 10. April jeden Jahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen.
In dem Zeitraum von September bis März eines jeden Jahres hat
- der Jagdausübungsberechtigte der Hegegemeinschaft, in dessen Gebiet sein Jagdbezirk liegt, bis zum 10. des Monats und
- die Hegegemeinschaft der Jagdbehörde bis zum 20. des Monats
- die zum Ende des Vormonats auflaufend erreichte Schwarzwildstrecke des Jagdjahres zu melden. Liegt sein Jagdbezirk nicht im Gebiet einer Schwarzwild bewirtschaftenden Hegegemeinschaft, hat der Jagdausübungsberechtigte die Schwarzwildstrecke bis zum 10. des Monats direkt der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu melden.
Formulare
Die Formblätter werden den Jagdausübungsberechtigten im Regelfall postalisch zugesandt.
Link zur Wildnachweisung:
Wählen Sie hier die für Sie zuständige Jagdbehörde aus. Tragen Sie in den Feldern „Benutzername“ und „Passwort“ die Ihnen (von der unteren Jagdbehörde) zugeteilten Zugangsdaten ein und klicken Sie auf „Anmelden“ um auf die Programmoberfläche zu gelangen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die jährliche Abschussplanung und Wildnachweisung erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpunkt
Der zuständige Landkreis/die zuständige kreisfreie Stadt
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG31.10@lk-vr.de
E-Mail:
jagdbehoerde@lk-vr.de
E-Mail:
waffenbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.