Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO

Allgemeine Informationen

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern: 
1.    Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2.    Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3.    Ausbildung durchführen und
4.    Ausbildung abschließen.
 

Erforderliche Unterlagen

Die Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. 

Voraussetzungen

Siehe AEVO

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben

Fristen

keine

Formulare

keine

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)
 

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 360

Fachlich freigegeben am

26.01.2021