Änderungen im Jagdschein eintragen lassen

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Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt.

Volltext

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheines sein. Die Erteilung eines Jagdscheines erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. 

Während der Laufzeit des Jagdscheines notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
  • Jagdschein

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Jagdscheininhaber kann Eintragungen in den Jagdschein bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen. 

Bearbeitungsdauer

maximal eine Woche

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.01.2021

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Eintragung in einen Jagdschein erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.