Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters

Allgemeine Informationen

Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.03.2015