Angriffe durch Tiere Verfolgung
Allgemeine Informationen
Gemäß § 3 Nr. 8a TierSchG ist es untersagt, ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten
- bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
- im Rahmen artgemäßer Kontakte mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten möglichst folgende Punkte angegeben werden:
- Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist)
- Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu
- Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu
- Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit
- Fertigen Sie ggfs. Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind
Voraussetzungen
Verstoß gegen § 3 S.1 Nr. 8a TierSchG
Kosten
keine Kosten oder Gebühren.
Verfahrensablauf
Anzeige bei zuständiger Behörde
ggf. Ordnungswidrigkeitenverfahren
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Fristen
möglichst unverzügliche Einreichung.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt bei Ihrem Landratsamt oder bei Ihrer Stadt oder auch an die Polizei.
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 500