Angriffe durch Tiere Verfolgung

Allgemeine Informationen

Gemäß § 3 Nr. 8a TierSchG ist es untersagt, ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten 
-    bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder
-    im Rahmen artgemäßer Kontakte mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
-    seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt.

Erforderliche Unterlagen

Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten möglichst folgende Punkte angegeben werden:

- Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
- Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist) 
- Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
-  Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu 
- Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu 
- Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit 
- Fertigen Sie ggfs. Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind
 

Voraussetzungen

Verstoß gegen § 3 S.1 Nr. 8a TierSchG 

Kosten

keine Kosten oder Gebühren.

Verfahrensablauf

Anzeige bei zuständiger Behörde
ggf. Ordnungswidrigkeitenverfahren
 

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall

Fristen

möglichst unverzügliche Einreichung.

Formulare

Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte  an das für Sie zuständige Veterinäramt bei Ihrem Landratsamt oder bei Ihrer Stadt oder auch an die Polizei.

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 500

Fachlich freigegeben am

01.06.2021