Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
Volltext
Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle haben sowohl der zuständigen Behörde gegenüber als auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß § 50 KrWG nachzuweisen. Der Nachweis wird sowohl vor Beginn (Entsorgungs- Sammelentsorgungsnachweise) als auch über die durchgeführte Entsorgung (Begleitscheine) geführt.
Entsorger von Abfällen, die Abfälle in einem Verfahren nach Anlage 1 oder 2 KrWG entsorgen haben gemäß § 49 KrWG Register zu führen, in dem sie die Menge, die Art und den Ursprung sowie die Bestimmung, die Häufigkeit der Sammlung, die Beförderungsart sowie die Art der Entsorgung registrieren. Diese Pflichten gelten auch für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle.
Gemäß § 26 NachwV kann die zuständige Behörde auf Antrag oder von Amts wegen von der Führung von Nachweisen und Registern ganz oder teilweise unter dem Vorbehalt des Widerrufs freistellen, soweit hierdurch keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Befreiung durch die Abfallwirtschaftsbeteiligten beizufügenden Dokumente sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Voraussetzungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Befreiung von der Nachweis- und Registerführung fallen gemäß Gebührenziffer 313.12 der Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V) Gebühren in Höhe von maximal 6.500,00 Euro an.
Der Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung vom 19.10.2016 gibt detaillierte Hinweise zur Gebührenberechnung und Gebührenhöhen.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
LM M-V, Referat 460
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz
Ansprechpunkt
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz
Zuständige Stellen und Formulare
Dezernat StALUVP 53
Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt
- Pietz
Telefon: +49 3831 696-5300
E-Mail: u.pietz@staluvp.mv-regierung.de - Rabe
Telefon: +49 3831 696-5200
E-Mail: andrea.rabe@staluvp.mv-regierung.de
Dezernat STALUMM 53
Schlossplatz 6
18246 Bützow, Stadt
An der Jägerbäk 3
18069
- Schwertfeger
Telefon: +49 385 588-67553
E-Mail: a.schwertfeger@stalumm.mv-regierung.de