Rente

Allgemeine Informationen

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes. Für die einzelnen Renten gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Hinweise, inwieweit die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind, können der regelmäßig vom Rentenversicherungsträger übersandten Renteninformation entnommen werden.

Die Rentenversicherungsträger unterhalten Auskunfts- und Beratungsstellen. Es besteht die Möglichkeit, sich dort zu möglichen Rentenansprüchen beraten zu lassen. Von diesen werden auch die entsprechenden Antragsvordrucke bereitgehalten, Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen gegeben sowie die Anträge entgegengenommen. Auch bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) können Anträge gestellt werden. Diese Stellen sind dann verpflichtet, den Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Erforderliche Unterlagen

Die für die Rentenantragstellung notwendigen Urkunden und Versicherungsunterlagen können bei dem Rentenversicherungsträger und den Auskunfts- und Beratungsstellen erfragt werden.

Voraussetzungen

Für die einzelnen Rentenarten müssen verschiedene versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Von einer rechtzeitigen Rentenantragstellung hängt der Rentenbeginn ab. Um einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente zu erreichen, sollte ein Antrag drei Monate vor dem Erreichen des Rentenalters gestellt werden.

Formulare

Die entsprechenden Formulare stellt die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung stehen zahlreiche Broschüren für Versicherte und Rentner zur Verfügung.

Des Weiteren kann das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden, um Informationsmaterialien oder Formulare zu bestellen bzw. den passenden Ansprechpartner vor Ort zu erfragen.

Hinweise

Bei einer Adress- oder Namensänderung muss dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitgeteilt werden. Dazu sind der alte Familienname (beziehungsweise Geburtsnamen) und die Versicherungsnummer anzugeben.

Wird bereits eine Rente bezogen, müssen Änderungen der Anschrift, des Namens sowie Änderungen der Bankverbindung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitgeteilt werden, damit die Änderungen bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden können. Genutzt werden kann dazu auch online der Renten Service der Deutschen Post AG.

Falls eine Hinterbliebenenrente bezogen wird, muss auch die Änderung des Familienstandes mitgeteilt werden.

Ein Umzug von den alten in die neuen Länder oder ins Ausland kann Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.11.2018

Teaser

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern.