Fahrpreisentschädigung bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr beantragen

Volltext

Bei einer Verspätung ab 60 Minuten werden bei Einzel- oder Hin- und Rückfahrten 25 % und bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des gezahlten Fahrpreises erstattet. Bei Hin- und Rückfahrten wird, wenn nur eine Fahrt verspätet war, die Entschädigung auf den halben entrichteten Fahrpreis gezahlt.

Zeitkarten (Wochen- und Monatskarten, Monatskarten im Abonnement) werden je Verspätungsfall pauschal erstattet, aber maximal 25 % des Gesamtwertes der Zeitkarte. Die Erstattung erfolgt nach Ablauf der Gültigkeit der Zeitkarte.

Der Mindestentschädigungsbetrag beträgt 4 Euro.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort kann der Reisende von seiner geplanten Reise zurücktreten oder die Reise unterwegs abrechen und zu seinem Ausgangsbahnhof zurückkehren, wenn z. B. ein wichtiger Termin durch die Verspätung nicht mehr wahrgenommen werden kann. In diesen Fällen (Reiserücktritt oder Reiseabbruch) wird der volle Fahrpreis erstattet.

Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten kann der Reisende andere nicht reservierungspflichtige Züge des Fernverkehrs nutzen, wenn er zunächst den Differenzbetrag zum auf der vorhandenen Fahrkarte angegebenen Nahverkehrstarif  zahlt. Diesen Differenzbetrag kann der Reisende dann zur Erstattung beim Eisenbahnverkehrsunternehmen einreichen. Dies gilt nicht, wenn der Reisende mit einem Mecklenburg-Vorpommern-Ticket, einem anderen Länderticket, dem Schönes-Wochenende-Ticket oder Quer-durch-Deutschland-Ticket oder einem anderen Pauschalticket (wie z. B. das SchülerFerienTicket Mecklenburg-Vorpommern) reist!

Bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hat der Reisende das Recht, z. B. ein Taxi für die Weiterfahrt zu nutzen. Die Erstattung hierfür erfolgt aber nur bis zu einem Betrag von max. 80 Euro. Dies gilt nur, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und der Fahrgast mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle oder dem Personal des genutzten Zuges) treten kann. Stellt das Eisenbahnverkehrsunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dieses Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbst organisierte Alternativen.

Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

Ferner gilt dies auch in Fällen, in denen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen hat und die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel preisgünstiger ist.

Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung zwingend erforderlich (Weiterfahrt nicht möglich oder unzumutbar), werden Hotelkosten in angemessener Höhe erstattet. Dies gilt nur, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und der Fahrgast mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle oder dem Personal des genutzten Zuges) treten kann. Stellt das Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbst organisierte Alternativen.

Für Fahrten mit Fahrkarten eines Verkehrsverbundes gelten ggf. von vorstehend aufgeführten Regelungen abweichende Regelungen. Der Reisende wird gebeten, sich an den Verbund (in MV der Verkehrsverbund Warnow) zu wenden.

Für Fahrten mit Fahrkarten der Schmalspurbahnen MBB Molli und Rügensche BäderBahn (RüBB) gelten ggf. von den vorstehend aufgeführten Regelungen abweichende Regelungen. Der Reisende wird gebeten, sich an das jeweilige Unternehmen zu wenden.

Generell gilt: Der Reisende hat kein Anrecht auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Erwerb der Fahrkarte über die Verspätung informiert wurde oder wenn die Verspätung weniger als 60 Minuten beträgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrkarte (ggfs. Kopie der Fahrkarte)
  • möglichst Bestätigung der Verspätung/ des Ausfalls des Zuges
  • ausgefülltes Fahrgastrechteformular
  • ggf. Taxiquittung, Hotelrechnung

Voraussetzungen

  • Zugverspätung von mehr als 60 Minuten
  • Einflüsse höherer Gewalt (Unwetter, Streik, Suizid) sind kein Ausschlussgrund für eine Entschädigung.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Geltendmachung des Erstattungsanspruchs beim Unternehmen direkt (nur möglich, wenn Bestätigung der Verspätung/des Ausfalls des Zuges vorhanden) oder über das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main.

  • Fahrgastrechteformular

Sollte der Reisende mit der Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte nicht einverstanden sein, kann bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP), Fasanenstr. 81, in 10623 Berlin, auch online unter www.soep-online.de, Einspruch eingelegt werden.

Erstattung bei den Schmalspurbahnen MBB Molli und RüBB direkt beim Unternehmen.

  • Für die Schmalspurbahnen MBB Molli und RüBB gelten abweichende Formulare, die beim jeweiligen Unternehmen erhältlich sind.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung innerhalb eines Monats

Weiterführende Informationen

  • Ihre Rechte als Fahrgast (Herausgeber DB AG) sowohl als Broschüre als auch im Internet
  • Hinweise auch auf den Internetseiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen in MV (ODEG, UBB, MBB Molli, RüBB, Pressnitztalbahn GmbH, HANS Hanseatische Eisenbahngesellschaft mbH)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.04.2017

Zuständige Stelle

Zunächst das Eisenbahnverkehrsunternehmen; wenn dort kein Erfolg, Einbeziehung des Servicecenters Fahrgastrechte (siehe Ziff. (11)).

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Referat V 620 - Eisenbahn und Öffentlicher Personennahverkehr

Johannes-Stelling-Straße 14
19053

Ansprechpartner: