Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
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Wer gewerblich Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 Nr. 8e TierSchG.
Volltext
Wer gewerblich Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 Nr. 8e TierSchG. Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung ist u.a. der Nachweis von Sachkunde. Sachkundig ist, wer z. B. den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in“ erworben hat.
Seit dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Sachkunde z. B. in Form von Ausbildungszeugnissen, Schulungsnachweisen, Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen über Fortbildungen
- Personalausweis
Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde wird Ihnen auch darüber Auskunft geben, ob Sie bereits sachkundig sind oder wie bzw. durch welche Schulungsangebote Sie die Sachkunde erlangen können.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.
Fristen
Es sind keine Fristen vorgesehen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Beratung zum Erwerb der Sachkunde und die Ausstellung der Bescheinigung über die nachgewiesene Sachkunde erfolgt auf Antrag durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Hinsichtlich der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer oder zur Schädlingsbekämpferin wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Sofern es um sich um ein Anliegen bezüglich des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" handelt, wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit.
Zuständige Stellen und Formulare
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617
E-Mail:
info@rostock.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk.de/rostock/
Montag 07:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr