Meldung von besonderen Vorkommnissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten
Allgemeine Informationen
Der Verantwortliche nach § 5 des Medizinproduktegesetzes (MPG) hat Vorkommnisse, die in Deutschland aufgetreten sind, sowie in Deutschland durchgeführte Rückrufe der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden.
Durch Medizinprodukte verursachte Vorkommnisse sind der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden.
Vorkommnisse sind Funktionsstörungen, Ausfälle oder Änderungen der Merkmale oder der Leistung oder Unsachgemäßheiten der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt haben, geführt haben könnten oder führen könnten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Zur Meldung von Vorkommnissen sind die auf der Website des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügbaren und in der Bekanntmachung zur Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung empfohlenen Formblätter für Meldungen und Berichte zu verwenden.
Fristen
Entsprechend der Eilbedürftigkeit, spätestens innerhalb von 30 Tagen.
Zuständige Stelle
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern