Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Beantragung
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck
- Nachhaltige Forstwirtschaft
- Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
- Mehrung des Waldes
- Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft
- Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen
Gegenstand der Zuwendung
- Naturnahe Waldbewirtschaftung: Waldstrukturdatenerhebung, Standortkartierung, Langfristige Überführung, Umbau, Kulturpflege, Jungwuchs- und Jungbestandspflege
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur: Ausbau, Grundinstandsetzung sowie Befestigung forstwirtschaftlicher Wege
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Waldpflegeverträge, Koordinierung Holzangebot durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, Professionalisierung von Zusammenschlüssen
- Erstaufforstung
- Bewältigung von Extremwetterereignissen: Polterschutz, Aufarbeitung Restholz, Entrindung, Transport aus dem Wald, Lagerplätze, Wiederaufforstung, Nachbesserung, Kulturpflege
Nicht gefördert werden Maßnahmen auf Flächen, die zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
Zuwendungsempfänger
- natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen in M-V
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Förderausschluss für Bund und Länder
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuschuss
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen und maßnahmebezogene Merkblätter unter www.wald-mv.de
Voraussetzungen
Dem Antrag sind ein verbindlicher Finanzierungsplan und eine fachliche Stellungnahme der Forstbehörde für die geplante Maßnahme beizufügen.
Ist die den Antrag stellende natürliche oder juristische Person nicht im Eigentum der begünstigten Fläche, hat sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Dauer der Zweckbindungsfrist der zur Zuwendung beantragten Maßnahme vorzulegen.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung hat der Zuwendungsempfänger in der Regel sieben Tage vor Ende des Bewilligungszeitraums gesondert anzufordern. Hierfür sind die bei der Forstbehörde erhältlichen Formulare zu verwenden. Bei Maßnahmen nach den Nummern 2.5.2.1, 2.5.2.2, 2.5.2.4 und 2.5.2.5 darf das Holz erst nach erfolgter Inaugenscheinnahme abtransportiert werden.
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung (für kommunale Zuwendungsempfänger abweichend von Anlage 3 Nummer 7.2 VV zu § 44 LHO [Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften - VV-K]) für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. Die letzte Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Inaugenscheinnahme der Maßnahme.
Bearbeitungsdauer
individuell
Weiterführende Informationen
Landesforst MV AöR
Fritz Reuterplatz 9
17139 Malchin
www.wald-mv.de
Hinweise
Zuwendungen unter 100 Euro je Antrag werden für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.2.3, 2.1.2.4 und 2.5.2.1 bis 2.5.2.5 nicht bewilligt (Bagatellgrenze). Zuwendungen unter 250 Euro je Antrag werden für Maßnahmen nach den Nummern 2.1.2.1, 2.4.2.2 und 2.4.2.3 nicht bewilligt. Im Übrigen werden Zuwendungen unter 1 000 Euro je Antrag nicht bewilligt.
Maßnahmen, die vor Bewilligung der Zuwendung begonnen wurden, sind von der Zuwendung ausgeschlossen. Die Maßnahme gilt auch als begonnen, wenn der Zuwendungsempfänger einen mit ihr im Zusammenhang stehenden Vertrag geschlossen hat.
Zuständige Stelle
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Referat VI-210-2
Paulshöher Weg 1
19048 Schwerin
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Die Maßnahmen dienen der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, seiner Mehrung sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft.
Zuständige Stellen und Formulare
Referat VI 210 - Forstpolitik, Angelegenheiten der obersten Forst- und der obersten Jagdbehörde, Förderung der Forstwirtschaft
Dreescher Markt 2
19061
- Tielking
- Dölle
Telefon: +49 385 588-16212
E-Mail: r.doelle@lm.mv-regierung.de